Mit den aufgeführten Hinweisen wollen wir unseren Beitrag für
einen nachhaltigen und entspannten Urlaub leisten.
1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung bzw. mit einer gültigen
Genehmigung gestattet. Das Personal ist nach behördlichen Bestimmungen berechtigt,
den Personalausweis eines jeden Campinggastes und Besuchers einzusehen bzw. zu
kopieren. Bei Verlassen des Campingplatzes meldet sich der Besucher bzw. Gast in der
Rezeption ab.
Das Team des Campingplatzes steht Ihnen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und
von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr gern zur Verfügung.
2. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des
Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Eltern
sind verpflichtet, Ihre Kinder (bis zu 6 Jahren) zur Toilette zu begleiten.
3. Den Weisungen des Personals muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich
der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
4. Hunde sind grundsätzlich an der kurzen Leine zu führen. Es ist unbedingt darauf zu
achten, dass jede Verunreinigung des Platzes und Belästigung anderer Personen
verhindert werden. Im Bereich des Spielplatzes ist der Aufenthalt von Hunden nicht
gestattet.
5. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes
Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
6. Auto waschen ist auf dem gesamten Platz untersagt.
7. Recycling und Abfall gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter
(grüner Punkt; Restmüll, Papier und Flaschen) auf dem Sammelplatz. Die Entsorgung von
Haus- oder Sperrmüll ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
8. Strom Anschlüsse sind entsprechend Ihrer Bestimmung zu verwenden.
Eigenmächtiger Veränderung der Abnahmestelle für Strom durch den Mieter und der
daraus resultierende rechtswidrige Gebrauch.
9. Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme ist der Nutzer verpflichtet, jeglichen
ruhestörenden Lärm, welcher zur Beeinträchtigung in der Nachbarschaft führt, zu
unterlassen.
10. Die Platzruhe dauert von 12.30 Uhr – 15:00 Uhr sowie von 22.00 Uhr – 07.00 Uhr.
Während dieser Zeit gilt Fahrverbot für alle Arten von Kraftfahrzeugen. Die Schranke
innerhalb des Campingplatzes ist während dieser Zeiten geschlossen.
Als familienfreundlicher Campingplatz und offizieller Partner des Biosphärenreservat
Oberlausitzer Heide und Teichlandschaft liegt uns die Einhaltung der Nachtruhe ab 22 Uhr
am Herzen.
11. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem gesamten Campinggelände nur Schrittgeschwindigkeit
fahren. Bei Nichteinhaltung droht sofortiger Platzverweis.
12. Der Standplatz ist am Tag der Abreise bis spätestens 12.00 Uhr zu verlassen.
Beachten Sie dabei bitte die Öffnungszeiten der Rezeption! Bei Abreise nach 12:00 Uhr
bzw. Anreisen vor 15:00 Uhr wird ein ein Betrag von je 15 € in Rechnung gestellt.
13. Hinterlassen Sie bitte bei Abreise einen sauberen Stellplatz.
Der nächste Gast möchte gern einen sauberen Platz vorfinden.
14. Es ist nicht erlaubt, aus dem Sanitärgebäude warmes Wasser zu holen.
15. Die Benutzung des Kinderspielplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die
Aufsichtspflicht obliegt den Eltern.
16. Die Benutzung der Badestelle sowie das Baden geschehen auf eigene Gefahr.
Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den Eltern.
17. Das Grillen auf dem Stellplatz ist nur mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt.
Offenes Feuer (z.B. Holzkohlengrill oder Lagerfeuer) ist nur nach Erlaubnis des Betreibers
des Campingplatzes möglich.
18. Chemietoiletten sind nur an der dafür vorgesehenen Entsorgungsstelle zu entleeren.
Zuwiderhandlungen werden geahndet (z.B. Kostenübernahme für ordnungsgemäße
Entsorgung der falsch entleerten Chemietoiletten).
19. Alle Wohnmobile und Wohnwagen, die auf dem Platz abgestellt werden, müssen über
eine gültige Gasprüfung verfügen. Diese Prüfung stellt sicher, dass die gasbetriebenen
Geräte und Anlagen sicher und funktionstüchtig sind.
Der Platzbetreiber ist berechtigt, die Gültigkeit der Gasprüfung zu überprüfen und im
bedenklichen Fall die weitere Nutzung des Fahrzeugs auf dem Platz zu untersagen, bis
eine gültige Gasprüfung vorgelegt wird.
20. Das Personal ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen
zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der
Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erforderlich erscheint.
