Platzordnung für den Aufenthalt im Naturcamp Olbasee

Platzordnung für den Aufenthalt im Naturcamp Olbasee

Mit den aufgeführten Hinweisen wollen wir unseren Beitrag für einen nachhaltigen und entspannten Urlaub leisten.

1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung bzw. mit einer gültigen Genehmigung gestattet. Das Personal ist nach behördlichen Bestimmungen berechtigt, den Personalausweis eines jeden Campinggastes und Besuchers einzusehen bzw. zu kopieren. Bei Verlassen des Campingplatzes meldet sich der Besucher bzw. Gast in der Rezeption ab.
Das Team des Campingplatzes steht Ihnen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Juli – August) bzw. 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr (März – Juni, September – Oktober) gern zur Verfügung.

2. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder (bis zu 6 Jahren) zur Toilette zu begleiten.

3. Den Weisungen des Personals muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.

4. Hunde sind grundsätzlich an der kurzen Leine zu führen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass jede Verunreinigung des Platzes und Belästigung anderer Personen verhindert werden. Im Bereich des Spielplatzes ist der Aufenthalt von Hunden nicht gestattet.

5. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.

6. Auto waschen ist auf dem gesamten Platz untersagt.

7. Recycling und Abfall gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter (grüner Punkt; Restmüll, Papier und Flaschen) auf dem Sammelplatz. Die Entsorgung von Haus- oder Sperrmüll ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.

8. Strom Anschlüsse sind entsprechend Ihrer Bestimmung zu verwenden. Eigenmächtiger Veränderung der Abnahmestelle für Strom durch den Mieter und der daraus resultierende rechtswidrige Gebrauch.

9. Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme ist der Nutzer verpflichtet, jeglichen ruhestörenden Lärm, welcher zur Beeinträchtigung in der Nachbarschaft führt, zu unterlassen.

10. Die Platzruhe dauert von 12.30 Uhr – 14.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr – 07.00 Uhr. Während dieser Zeit gilt Fahrverbot für alle Arten von Kraftfahrzeugen. Die Schranke innerhalb des Campingplatzes ist während dieser Zeiten geschlossen.
Als familienfreundlicher Campingplatz und offizieller Partner des Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide und Teichlandschaft liegt uns die Einhaltung der Nachtruhe ab 22 Uhr am Herzen.

11. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem gesamten Campinggelände nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei Nichteinhaltung droht sofortiger Platzverweis.

12. Der Standplatz ist am Tag der Abreise bis spätestens 12.00 Uhr zu verlassen. Beachten Sie dabei bitte die Öffnungszeiten der Rezeption! Bei Abreise nach 12:00 Uhr bzw. Anreisen vor 15:00 Uhr wird ein Betrag von je 17,50 € in Rechnung gestellt.

13. Hinterlassen Sie bitte bei Abreise einen sauberen Stellplatz. Der nächste Gast möchte gern einen sauberen Platz vorfinden.

14. Es ist nicht erlaubt, aus dem Sanitärgebäude warmes Wasser zu holen. 15. Die Benutzung des Kinderspielplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern.

16. Die Benutzung der Badestelle sowie das Baden geschehen auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den Eltern.

17. Das Grillen auf dem Stellplatz ist nur mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt. Offenes Feuer (z.B. Holzkohlengrill oder Lagerfeuer) ist nur nach Erlaubnis des Betreibers des Campingplatzes möglich.

18. Chemietoiletten sind nur an der dafür vorgesehenen Entsorgungsstelle zu entleeren. Zuwiderhandlungen werden geahndet (z.B. Kostenübernahme für ordnungsgemäße Entsorgung der falsch entleerten Chemietoiletten).

19. Alle Wohnmobile und Wohnwagen, die auf dem Platz abgestellt werden, müssen über eine gültige Gasprüfung verfügen. Diese Prüfung stellt sicher, dass die gasbetriebenen Geräte und Anlagen sicher und funktionstüchtig sind. Der Platzbetreiber ist berechtigt, die Gültigkeit der Gasprüfung zu überprüfen und im bedenklichen Fall die weitere Nutzung des Fahrzeugs auf dem Platz zu untersagen, bis eine gültige Gasprüfung vorgelegt wird.

20. Das Personal ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erforderlich erscheint.